Mittwoch, 22. Februar 2012

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Der AGB Onlineshop, ein toller Service für neu gegründete Firmen
Das Internet ….. unendliche Weiten. Weiten, in denen manch einer davon träumt, sich eine eigene Existenz aufzubauen. Im Internet mit einer Idee bzw. einer Dienstleistung kommerziell erfolgreich zu sein, das ist ein ehrgeiziges Vorhaben. Und zwar eines mit Fallstricken. Spätestens wenn wieder die Angst vor einer Flut von Abmahnungen durch das Internet geht, dann wird man wieder daran erinnert. Ein AGB Onlineshop ist demnach einer der ersten Orte, die ein Existenzgründer im Internet aufsuchen sollte, wenn er seinen kommerziellen Internetauftritt vom juristischen Standpunkt aus Hieb- und Stichfest gestalten will.


Das Laster mit den AGB
Die allgemeine Geschäftsbedingungen sind die „allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Im Impressum und in den AGB sind meist juristisch formal derart viele Dinge festzuhalten, um die ein kleiner Unternehmer im seltensten Falle flächendeckend Bescheid weiß. Daher sind die AGB oftmals Gegenstand von diversen Abmahnungen, die einige Hundert bis mehrere Tausend (!) Euro kosten können und gegen die sich ein kleiner Unternehmer nicht fair zur Wehr setzen kann. Teils aus Unwissen und somit Unsicherheit, teils weil schlicht das Geld für eine gerichtliche Auseinandersetzung fehlt. Dieses Defizit wird von befugten Instanzen leider immer wieder systematisch ausgenutzt, um Abmahn-Raubzüge durch das Internet zu starten, die viele Besitzer von Online-Shops und diversen Online-Dienstleistungen immer wieder verärgern, bisweilen gar demütigen. Vor allem weil diese Vorwürfe für die Betroffenen aus dem Blauen heraus und völlig unvermittelt kommen.

Um den vermeintlichen Hilfssheriffs des lauteren Wettbewerbs nicht zum Opfer zu fallen, sind Existenzgründer und Kleinunternehmer im Internet stets auf der Suche nach AGB-Mustern, die keine Angriffsfläche bieten dürfen. Das Problem dabei ist, dass solche Schablonen aufgrund ihrer meist unspezifischen und standardmäßigen Beschaffenheit keine absolute Rechtssicherheit bieten können. Und von etablierten Marktteilnehmern, gar großen Firmen, die AGB abzukupfern bzw. zu modifizieren, hat auch wenig Sinn, da diese AGB nicht zwingend korrekt sein müssen. Solche großen Firmen werden so gut wie nie abgemahnt, da sie über den finanziell langen Atem verfügen, um auch bis in die hohen Instanzen vor Gericht zu gehen. Und bei dem in Aussicht stehenden Streitwert wird kein Hilfssheriff sich darauf einlassen. Und selbst wenn …. die paar Tausend Euro tun einer wirklich großen Firma nicht weh.


AGBs nach Maß vom Fachmann
Smarte Anwälte haben nun ihrerseits eine Geschäftsidee im Internet verwirklicht: Den AGB Onlineshop. Dieser bietet AGB nach Maß für die zahlende Kundschaft und eine dazugehörige, umfassende Beratung aus berufenem Munde. Damit erhält man einen bürokratischen Schild, an dem die dubiosen Ansinnen der Hilfssheriffs abprallen. Gerechtigkeit garantiert!
 
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