Sonntag, 05. Februar 2012

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Das Leben mit einer staatlich geförderten Lebensversicherung absichern
Zur Wahrung des Lebensstandards auch im höheren Alter sind die Menschen in Deutschland mittlerweile immer mehr auf eigene Lebens- und Rentenversicherungen angewiesen. Im Angesicht sich leerender Rentenkassen fällt die staatliche Rente immer geringer aus. Das Eingeständnis, dass diese allein zur Sicherung eines angemessenen Lebensabends nicht mehr ausreicht, ist längst etabliert. Das heißt aber nicht, dass man nun in Sachen Rente und Absicherung gänzlich sich selbst überlassen ist. Noch immer existieren gute staatlich geförderte Altersvorsorgen und Absicherungsmodelle. Man muss sie nur wahrnehmen.

Neben Lebensversicherungen (group life insurance) die heute auch mit zur Altersvorsorge empfohlen wird gibt es noch zwei prominente Modelle der staatlich geförderten Altersvorsorge – nämlich Riester Rente und Rürup Rente. Die Riester Rente steht allerdings nur jenen offen, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Also nur jenen Angestellten und Arbeitern, die nicht zu den Besserverdienern gerechnet werden können. Die Riester Rente bietet für diesen Personenkreis einige Vorteile: Es handelt sich bei ihr um eine garantiert lebenslange, monatliche Rente, die ggf. vererbt werden und auch bei Hartz 4 nicht gepfändet werden kann. Allerdings wäre es illusorisch zu glauben, dass eine Riester Rente allein den Lebensabend sichert. Eine ergänzende Renten- und/oder Lebensversicherung (insurance64.co.uk/life/general-life-insurance/) ist definitiv empfehlenswert.

Für jene Personengruppen, die vom Modell der Riester Rente ausgeschlossen sind, also all jene, die nicht pflichtversichert in der GKV sind, steht das staatlich geförderte Modell der Rürup Rente zur Verfügung. Im Falle der Rürup Rente wird man aber nicht vorrangig mit Zuschüssen für die Pension beglückt. Viel mehr gewährt die Rürup Rente Selbstständigen, Freiberuflern und Besserverdienern, dass sie bei der Besteuerung ihres Einkommens sehr viele Steuern erlassen bekommen, was den Vermögensaufbau für die Absicherung im Alter erleichtern soll. Das so angehäufte Rentenkapital wird dann im Rentenalter ebenfalls nur geringfügig besteuert.

 
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